In den Gemeinden Innervillgraten und Oberlienz, die mit 1.205 sowie 685 eine hohe 7-Tage-Inzidenz aufweisen, wurde ab Mittwoch, 11. August 0.00 Uhr, bis 24. August, 24.00 Uhr, eine Ausreisetestpflicht verordnet ( Mit Ausnahmen von Geimpften und Genesenen mit einer Impfung ).
Diese Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich in den Gemeindegebieten von Innervillgraten und Oberlienz aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben. Als Nachweis gelten ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. In den beiden Gemeinden werden jeweils direkt an Ort und Stelle bei den Gemeindezentren Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen.